01/01/2019 11:01
Entgeltinformationen
Zahlungskontengesetz
Hier finden Sie folgende Angaben:
- Vorvertragliche Entgeltinformationen gemäß § 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
- Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
- Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite
Vorvertragliche Entgeltinformationen (§ 5 bis 9 ZKG)
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.
- VietinBank Entgeltinformation BAFOSKonto
- VietinBank Entgeltinformation GiroKonto
- VietinBank Entgeltinformation BasisKonto
- VietinBank Entgeltinformation Pfändungsschutz Konto
Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.
Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite
Gemäß § 17 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV sowie § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir für Betreiber einer Vergleichswebsite nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung.