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22/11/2012 11:35

Freistellungsauftrag

Was bedeutet ehegattenübergreifende Verlustverrechnung?
Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten. Diese ehegattenübergreifende Verlustverrechnung erfolgt zwischen allen für die Ehegatten geführten Konten und Depots (Einzel- sowie Gemeinschaftskonten) bei einer Bank. Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag bei einer Bank bereits ausgeschöpft haben und nun bei einer anderen Bank eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung durchführen lassen möchten, dann erteilen Sie dort einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 0 EUR.


Wann ist die Löschung eines Freistellungsauftrags möglich?
Eine Löschung ist nur zum Kalenderjahresende möglich.


Was beinhaltet die Steuer-Identifikationsnummer?
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Sie ab dem 01.01.2011 Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche sowie dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist lebenslang geltend und besteht aus insgesamt elf Ziffern. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert. Im Jahre 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gültig.


Was ist bei einem Gemeinschaftskonto zu beachten?
Ehegatten, die ein Gemeinschaftskonto führen und bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung gemäß Einkommensteuergesetz vorliegen, erteilen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Dieser führt am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten.